FAQ

Hier finden Sie eine Auswahl der häufig gestellten Fragen. Bei weiteren Fragen oder konkreten Gründungsvorhaben wenden Sie sich gerne direkt an uns – persönlich, telefonisch oder per E-Mail.

Häufig gestellte Fragen

Alle Personen, die sich selbständig machen wollen. Für bestimmte Personengruppen bzw. Gründungsvorhaben gibt es noch weitere Anlaufstellen (z.B. Institut für freie Berufe für die Selbständigkeit in den sogenannten Freien Berufen) zu den wir gerne den Kontakt herstellen.
Das Gründerzentrum SCHWUNG ist mit seinem Beratungs- und Unterstützungsangebot Anlaufstelle für die Region und damit auch über Schwabach hinaus. Gerne können Sich auch angehende Gründer mit Wohnsitz oder geplanter Geschäftstätigkeit außerhalb Schwabachs im SCHWUNG beraten lassen.
Die erste Beratung ist als sogenannte „Aufschlussberatung“ kostenfrei und dauert in der Regel bis zu 1,5 Stunden. Für weitergehende oder vertiefende Beratung bzw. Begleitung im Gründungsprozess fallen ggfl. Gebühren auf Stundenbasis an. Hier erfolgt im Vorfeld eine Abstimmung im Einzelfall.
Wir sind Anlaufstelle für alle Gründungsvorhaben und beraten auch alle Branchen. Soweit sich im Laufe der Beratung Detailfragen ergeben, die wir nicht beantworten können oder dürfen, stellen wir den Kontakt zu weiteren Ansprechpartnern her.
Die Unternehmensübernahme bzw. Nachfolge ist für die Betroffenen ähnlich einer Gründung einzustufen. Auch hier stehen wir in der Sache beratend zur Seite. Nicht abdecken können bzw. dürfen wir die formalen bzw. ggfl. gesellschaftsrechtlichen Voraussetzungen. Hier ist eine individuelle rechtliche Beratung erforderlich.
Grundsätzlich ist die Beratung in allen Gründungsphasen sinnvoll und möglich. Zur Vermeidung etwaiger Fehler bzw. zur Evaluierung der verschiedenen Möglichkeiten wird aber empfohlen das Beratungsangebot in einem möglichst frühem Stadium zu suchen. Insofern wird zumindest ein Erstkontakt vor der eigentlichen Gründung bzw. vor dem Eingehen einer gründungsbedingten Verpflichtung ganz dringend nahegelegt. Zu erwähnen seien hier z.B. bestimmte Fördermöglichkeiten, die nur im Vorgründungsstadium möglich sind, oder z.B. der Abschluss eines langjährigen Mietvertrages für ein Ladengeschäft, ohne dass alle Fragen zur Gründung abschließend geklärt sind.
Je besser der Gründer vorbereitet ist, desto einfacher ist es konkrete Fragen zu klären. Losgelöst hiervon ist es aber gerade Ziel der Erstberatung auf die Besonderheiten und Fallstricke bei der Existenzgründung hinzuweisen und gemeinsam zu erörtern, wie man sich dem Thema Selbständigkeit nähert und wie man diese z.B. mit dem Instrument des Businessplans strukturiert. Ernsthaftes Interesse an der Existenzgründung sowie die grundlegende Bereitschaft sich mit der Geschäftsidee und deren Um-setzungsmöglichkeiten auseinanderzusetzen wird jedoch unterstellt.
Grundsätzlich muss zur Erstberatung nichts mitgebracht werden. Sollten jedoch bereits Vorüberlegungen oder ggfl. weitere Unterlagen zur geplanten Selbständigkeit vorliegen, können diese gerne mitgebracht werden.
Das macht auf jedem Fall Sinn. Es wird durchaus als originäre Aufgabe eines Gründenden gesehen, sich im Vorfeld aus möglichst vielen Quellen zum Gründungsvorhaben zu informieren. Wir im SCHWUNG sehen uns überdies nicht nur als Berater, sondern auch als Lotse, es wird also im Rahmen eines Beratungsgesprächs nicht ausbleiben, dass auch wir Sie für ergänzende oder auch spezielle Informationen noch an weitere Stellen verweisen bzw. die erforderlichen Kontakte hierzu herstellen. Auch gibt es rechtliche Grenzen der Beratung. So ist uns die Rechts- und Steuerberatung vom Gesetzgeber verboten. Hier verweisen wir dann in der Regel auf die einschlägigen Rechts- und Steuerberater.
Ein Businessplan ist immer sinnvoll und wird auch jedem Gründungswilligen empfohlen. Dieser gibt dem Gründungsvorhaben eine gewisse Struktur und „zwingt“ den Gründer letztendlich sich mit allen relevanten Punkten der Gründung auseinanderzuset-zen. Sollte im Rahmen der Gründung ein Bankdarlehen, eine Förderung oder eine Beteiligung angestrebt werden, so ist er in der Regel eine der formalen Voraussetzungen hierfür. Eine allgemeine Pflicht gibt es jedoch nicht.
Wir versuchen auf die Terminwünsche der Gründerinnen und Gründer einzugehen aber uns auch ausreichend Zeit zu nehmen. In der Regel sollte eine Terminvereinbarung innerhalb von drei bis vier Werktagen möglich sein. Kurze Anliegen können ggfl. auch spontan telefonisch geklärt werden.
Üblicherweise finden die Beratung in einem persönlichem Gespräch im SCHWUNG statt. Aktuell sind hierbei die jeweiligen Corona-Bestimmungen zu berücksichtigen. Parallel dazu gibt es auch die Möglichkeit für einen Telefontermin oder eine Videokonferenz.
Der SCHWUNG hat leider keine Möglichkeit Gründungsvorhaben finanziell zu unterstützen. Gerne prüfen wir jedoch gemeinsam mit Ihnen ob für Ihr Vorhaben Fördermöglichkeiten in Form von Zuschüssen oder Darlehen bestehen sowie ggfl. andere Finanzierungsmodelle möglich sind.
Es wird um Verständnis gebeten, dass eine verbindliche Einschätzung zum Erfolg des Gründungsvorhabens nicht gegeben werden kann. Im Rahmen der Beratung können die grundlegenden Fragen zu Selbständigkeit erörtert, Stärken und Schwächen analysiert sowie Markteinschätzung und Geschäftsprognosen des Gründenden auf Plausibilität geprüft werden. Eine Erfolgsgarantie, selbst bei positiver Einschätzung kann daraus nicht abgeleitet werden.
Dies ist immer eine individuelle Einzelfallentscheidung, die von vielen Faktoren sowohl extern als auch von der persönlichen Gründersituation und dessen Lebensumfeld abhängt. Ziel der Beratung ist es aber auch hier eine unterstützende Einschätzung zu geben. Ggfl. besteht auch die Möglichkeit einer Kombination, z.B. der Selbständigkeit im Nebenerwerb.
Die Gründungsberatung soll den Einstieg in die Selbständigkeit unterstützen. Dies beinhaltet neben dem Aufzeigen von Möglichkeiten auch den Hinweis auf Schwächen und Risiken. Im Rahmen der Beratung sehen wir es als unsere Pflicht, auf für uns erkennbare Problem hinzuweisen. Dies kann dazu führen, dass wir empfehlen die Geschäftsidee bzw. deren Umsetzung dahingehend nochmals zu prüfen und ggfl. anzupassen oder aber auch ganz oder teilweise von der Umsetzung abraten. Dies stellt jedoch dann nur eine persönliche Einschätzung des Beraters als Momentaufnahmen der zu diesem Zeitpunkt bekannten Rahmenbedingungen dar. Die Entscheidung ob bzw. in welcher Form der Gründer sein Vorhaben umsetzt, wird von diesem selbst getroffen.
Die Beratung findet vertraulich statt. Sollte die Hinzuziehung weiterer Kontakte erforderlich sein, entscheidet der Gründer wer und in welchem Umfang diese über das Vorhaben informiert werden sollen. Für eine umfassende Beratung ist auch die Einschätzung der Gründungsperson sowie sind Informationen zum persönlichen und beruflichen Umfeld des Gründers erforderlich. Aber auch hier entscheidet der Gründer über Art und Umfang der Information.
Zum Thema Existenzgründung und Selbständigkeit gibt es zahlreiche Publikationen in Printform und Online. Hier eine Empfehlung zu geben ist schwierig. Als Tipp kann allenfalls gegeben werden, dass bei Gründungen in Branchen die bestimmten Kammern und Verbänden zugeordnet werden sich über die dortigen Homepages Informationen zu weiterführenden Links/Veröffentlichungen geholt werden. Als geeignete Erstinformation sowie Grobübersicht wird auch die Broschüre „Starthil-fe“ des Wirtschaftsministeriums, die unter dem nachfolgenden link (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Mittelstand/starthilfe-der-erfolgreiche-weg-in-die-selbstaendigkeit.html) heruntergeladen oder kostenlos im Gründerzentrum SCHWUNG als Printversion abgeholt werden kann verwiesen.